Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Bedingungen (AGBs) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote der Fa. Hoge On Demand, Inh. Ralf Hoge (im weiteren kurz „HOD“ genannt).
Alle Angebote von HOD können innerhalb von 2 Wochen nach Angebotsdatum angenommen werden.
Die Annahme und sämtliche von HOD abgegebenen Willenserklärungen sind ausdrücklich auf diese AGBs beschränkt. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen, die vom Käufer vorgeschlagen werden, sei es in einer Bestellung, Bestätigung, Rechnung oder in einem sonstigen Dokument des Käufers, werden von HOD ausdrücklich abgelehnt. Ihrer Einbeziehung widerspricht HOD ausdrücklich.
Das Angebot stellt keine Annahme von Bestellungen oder Angeboten des Käufers dar. Üblicherweise unterbreitet HOD aufgrund von Anfragen des Kunden, diesem ein konkretes Vertragsangebot.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
"Käufer" bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, dem HOD ein Angebot unterbreitet oder auf einen erteilten Auftrag eine Auftragsbestätigung erteilt.
"Angebot" bezieht sich auf das Angebot, das HOD dem Käufer unterbreitet.
"AGBs" bezieht sich auf die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
"Kaufvertrag" bezieht sich auf den Vertrag zwischen HOD und dem Käufer, der zustande kommt, wenn der Käufer das Angebot von HOD annimmt oder aber HOD dem Käufer auf dessen Auftrag hin eine Auftragsbestätigung übermittelt.
3. VERTRAGSDOKUMENTE
Alle Angebote von HOD unterliegen ausschließlich diesen AGBs, auf deren Anwendbarkeit in jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung hingewiesen wird, und den besonderen Bedingungen, die in einem Angebot/einer Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt sind.
Im Falle von Abweichungen zwischen den besonderen Bedingungen des Angebots/der Auftragsbestätigung und diesen AGBs, sind die besonderen Bedingungen des Angebots/des Kostenvoranschlages maßgeblich.
Der Kaufvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen HOD und dem Käufer dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen und Vereinbarungen. Spätere Änderungen müssen schriftlich erfolgen und sowohl von HOD als auch vom Käufer abgezeichnet werden.
4. LIEFERUNG UND PREISE
Die Waren werden ab Werk / frei Haus geliefert. Die individuelle Liefervereinbarung wird durch den Kaufvertrag geregelt.
Bei den in Rechnung gestellten Preisen handelt es sich um die zum Zeitpunkt des Angebots/der Auftragsbestätigung gültigen Preise von HOD. Die Preise können angepasst werden, um eine Veränderung der Kosten bei HOD auszugleichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) einen Anstieg der Rohstoffkosten, (b) Veränderungen hinsichtlich der Konstruktion, der Verarbeitung, der Verpackungs- und Versandmethoden, des Lieferdatums oder -orts, (c) verlangte Überstunden, (d) Mindermengen, (e) einen unvorhergesehen Anstieg der Kosten aufgrund eines Ereignisses, auf das HOD keinen angemessenen Einfluss hat und die Leistungserbringung durch HOD erschwert.
5. ANNAHME DER WAREN
Der Käufer kontrolliert die Waren unverzüglich bei und nach der Lieferung. Wenn der Käufer feststellt, dass die Waren nicht den Vereinbarungen entsprechen, setzt er HOD davon unverzüglich in Kenntnis. Andernfalls kann sich der Käufer nicht mehr auf die fehlende Konformität berufen, und die Waren gelten unwiderruflich als vom Käufer als einwandfrei und dem Angebot/der Auftragsbestätigung von HOD entsprechend akzeptiert.
Entdeckt der Käufer nach Warenannahme nicht offenkundige Mängel der Kaufsache, so ist er verpflichtet diese Mängel unverzüglich gegenüber HOD zu rügen.
6. GEWÄHRLEISTUNGEN
HOD gewährleistet, dass die gelieferten Waren eine einwandfreie Materialbeschaffenheit und Verarbeitung aufweisen und im Wesentlichen mit den Mustern, Zeichnungen und Spezifikationen von HOD übereinstimmen. HOD übernimmt keine weiteren Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.
Produkte, die im Rahmen der vorstehenden Gewährleistung als fehlerhaft reklamiert werden, müssen an den von HOD benannten Rücksendeort zurückgeschickt werden. Die Rücksendung hat unverzüglich nach Feststellung des vorgeblichen Fehlers durch den Käufer zu erfolgen. HOD untersucht das vom Käufer zurückgeschickte Produkt und dokumentiert das Ergebnis seiner Prüfung sowie seine Entscheidungen und entsprechenden Kommentare bezüglich der Haftungsübernahme für vom Käufer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche. HOD teilt dem Käufer das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des vom Käufer zurückgeschickten Produkts bzw. für den Fall, dass die Prüfung länger dauert, innerhalb eines Zeitraums, der für eine sorgfältige Prüfung angemessen ist, mit.
HOD hat das Recht, dem Käufer die ihm in Verbindung mit der Prüfung, Fehleranalyse oder Untersuchung von Gewährleistungsansprüchen entstandenen angemessenen Kosten und Aufwendungen, wie zum Beispiel Aufwendungen für Eingangs- und Ausgangsfrachten, Transportkosten oder Kosten für die Reparatur von zurückgeschickten Produkten, die nach den Gewährleistungsbestimmungen von HOD nicht als fehlerhaft betrachtet werden, in Rechnung zu stellen.
Das Rechtsmittel, das dem Käufer in Verbindung mit einer Haftung seitens HOD zusteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen, (b) vertragliche Haftung, (c) Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit oder (d) sonstige Haftung, besteht in einem Anspruch auf Reparatur oder Austausch von Produkten, die der Käufer reklamiert hat und deren Fehlerhaftigkeit bei der Untersuchung durch HOD festgestellt wurde.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine solche Reparatur oder ein solcher Austausch nicht möglich ist oder die Gewährleistungsansprüche des Käufers gemäß der in oben stehendem Absatz erläuterten Gewährleistung durch eine Reparatur oder einen Austausch nicht befriedigt werden können, kann der Käufer das Material oder die Teile an HOD zurückschicken. In diesem Fall zahlt HOD dem Käufer unverzüglich den zuvor an HOD gezahlten Betrag für solches Material oder solche Teile. Auf Verlangen des Käufers repariert HOD das von HOD als nichtkonform erachtete Produkt unverzüglich auf eigene Kosten entsprechend der hier festgelegten Gewährleistung von HOD oder tauscht dieses aus. Die Versandkosten für die Rücksendung des als fehlerhaft reklamierten Produkts durch den Käufer und die Versandkosten für den Versand des reparierten oder ausgetauschten Produkts an den Käufer werden von HOD getragen. HOD behält sich jedoch das Recht vor, dem Käufer einen Betrag in Höhe des Kaufpreises für ein fehlerhaftes Produkt gutzuschreiben oder zu erstatten, anstatt das Produkt zu reparieren oder auszutauschen.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in diesen AGBs haftet HOD in keinem Fall für:
(a) normale Abnutzung und Verschleiß oder für Produkte, die nach der Lieferung durch HOD Gegenstand eines Unfalls, einer missbräuchlichen Nutzung, einer unsachgemäßen Anwendung, einer unzulässigen Reparatur oder Veränderung, einer falschen Installation oder Wartung sind,
(b) Mängel, die auf die Spezifikationen oder Konstruktionen des Käufers oder seiner Vertragsnehmer oder Untervertragsnehmer, bei denen es sich nicht um HOD handelt, zurückzuführen sind,
(c) Mängel, die auf die Herstellung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf der eigenen Produkte des Käufers zurückzuführen sind.
Mit Ausnahme der Rechtsmängelhaftung und der in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungen wird vereinbart, dass
(a) HOD keine weiteren Entschädigungsversprechen, Zusicherungen oder Gewährleistungen, weder ausdrückliche noch stillschweigende, gibt
(b) HOD in keinem Fall für konkrete, indirekte, fortschreitende oder Folgeschäden oder verschärften Schadenersatz haftet (z. B. Gewinn- oder Ertragsausfall, Geschäfts- oder Nutzungsausfälle sowie sonstige indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder HOD über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde),
(c) HOD keiner Person die Erlaubnis erteilt hat, weitere oder gegenteilige Entschädigungsversprechen, Zusicherungen oder Gewährleistungen im Namen von HOD zu geben.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer seine Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit HOD beglichen hat, zu denen unter anderem die Zahlung von Rechnungen, die Befriedigung von Nebenansprüchen und die Zahlung von Schadenersatz gehören.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die Ware pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden oder Zugriffe Dritter auf das Sicherungsgut unverzüglich an HOD zu melden.
Käufer stellt HOD während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
9. TECHNISCHE BEDINGUNGEN
Die Produkte haben in der Regel nur die Eigenschaften, die aus den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen von HOD hervorgehen. Öffentliche Erklärungen, Behauptungen oder Werbeanzeigen dürfen nicht als Information zu den Eigenschaften der Produkte verstanden werden.
Mündliche oder schriftliche technische Ratschläge werden von HOD nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr erteilt. Dies gilt auch, wenn es um die Rechte Dritter geht. Die technischen Ratschläge von HOD entbinden den Käufer nicht von seiner Pflicht, die von HOD gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigen Prozesse und Verwendungszwecke zu prüfen. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte durch den Käufer liegen außerhalb des Einflussbereichs von HOD, so dass hierfür allein der Käufer verantwortlich ist. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung der Produkte gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen. Der Käufer darf keine Kennzeichnungen oder Warnhinweise von den Produkten entfernen oder die von HOD herausgegebenen Handbücher oder Bedienungsanleitungen verändern.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung erfolgt in der Weise, dass nach Erteilung der Auftragsbestätigung 50 % des Kaufpreises sowie der etwaigen Nebenkosten von Käufer an HOD gezahlt werden (Materialbeschaffungskosten). HOD ist nicht verpflichtet vor Zahlungseingang dieser Abschlagszahlung mit der Fertigung der Ware zu beginnen. Eine durch Zahlungsverzögerung verursachte Lieferverzögerung gegenüber dem Lieferdatum des Kaufvertrages hat HOD nicht zu vertreten und berechtigt Käufer nicht zum Schadenersatz. Etwaiger Schadensersatz von HOD aufgrund verspäteter Lieferung bleibt vorbehalten.
Die Restzahlung des Kaufpreises zuzüglich etwaiger Nebenkosten erfolgt nach Lieferung und Erteilung der Rechnung durch HOD. Der Rechnungsbetrag ist dann sofort fällig und an HOD kostenfrei zahlbar.
Bei Zahlungsverzug zahlt der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum 1 % Zinsen je Verzugsmonat und alle relevanten Beitreibungskosten, die HOD durch den Zahlungsverzug des Käufers entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, mindestens aber 10 % des Betrags der unbezahlten Rechnung.
11. Änderungen
Der Käufer ist nicht befugt, Anweisungen für Änderungen an den Produkten, die Gegenstand des Angebots sind, zu erteilen oder HOD zu veranlassen, solche Änderungen vorzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Veränderungen hinsichtlich der Konstruktion, der Verarbeitung, der Verpackungs- und Versandmethoden und des Lieferdatums oder -orts.
HOD ist befugt, Änderungen bezüglich
a) der Dienstleister, der Rohstoffe oder der Waren,
b) des Werks, von dem aus HOD oder seine Lieferanten tätig sind,
c) des Preises der Produkte, die Gegenstand des Angebots/der Auftragsbestätigung sind,
d) der Produktionsmethode oder von Prozessen für die Herstellung der Produkte, die Gegenstand des Angebots/der Auftragsbestätigung sind, vorzunehmen.
12. VERTRAGSBEENDIGUNG AUFGRUND EINES VERSTOSSES ODER EINER NICHTERFÜLLUNG
HOD kann den Kaufvertrag ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber dem Käufer beenden, wenn der Käufer:
a) gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Kaufvertrags verstößt,
b) einer oder mehreren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt,
c) erklärt hat, dass er seine Pflichten nicht erfüllen wird.
Der Käufer ist berechtigt seinerseits den Vertrag zu beenden, wenn HOD trotz schriftlicher Aufforderung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht innerhalb der im Angebot/in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Frist erbringt oder die Leistung rechtsgrundlos verweigert.
13. AUFRECHNUNG
HOD hat das Recht, Beträge, die der Käufer HOD mit Beträgen aufzurechnen, die von HOD in Verbindung mit dem Kaufvertrag zu zahlen sind.
Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur bei Forderungen zulässig, die unbestritten sind oder rechtskräftig sind.
14. GEISTIGES EIGENTUM
In allen Fällen, in denen Produkte entsprechend den Konstruktionen, Prozessen oder Spezifikationen, die vom Käufer vorgegeben wurden oder auf Anweisung des Käufers übernommen wurden, hergestellt werden, hat der Käufer HOD in Bezug auf alle Ansprüche und Forderungen aufgrund einer Verletzung von Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder geschützten Prozessen für die Konstruktion und Verarbeitung dieser Produkte freizustellen und schadlos zu halten.
Alle Ideen, Erfindungen, Konzepte, Entdeckungen, Urheberwerke, Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how oder sonstiges geistiges Eigentum, ob patentierbar oder nicht, das sich im Eigentum von HOD befindet oder von HOD im Zusammenhang mit dem Angebot/der Auftragsbestätigung entwickelt wurden, bleibt alleiniges Eigentum von HOD, auch wenn das Angebot für die Anfertigung von urheberrechtlich schützbaren Werken, die als Auftragswerke betrachtet werden könnten, erstellt wurde.
Der Käufer oder Kunden des Käufers sind nicht berechtigt, die im Rahmen des Kaufvertrags gelieferten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOD nachzumachen, zu reparieren oder umzubauen oder nachmachen, reparieren oder umbauen zu lassen.
15. HÖHERE GEWALT
HOD haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Pflichten, die ganz oder teilweise auf Ursachen wie Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Sabotage, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Maßnahmen von Behörden, Krieg, Embargos, unvorhergesehene Knappheit oder Nichtverfügbarkeit von Kraftstoff, Strom, Transportmitteln, Rohstoffen oder Betriebsmitteln, das Unvermögen, die erforderlichen Gerätezulassungen oder behördlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Lizenzen einzuholen oder rechtzeitig zu besorgen, oder auf andere Ursachen jedweder Art, auch solche, die oben nicht aufgeführt sind und auf die HOD keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind.
Wenn die Lieferanten von HOD es versäumen, HOD ganz oder teilweise zu beliefern, ist HOD nicht verpflichtet, die Produkte anderweitig zu beschaffen.
16. VERTRAULICHKEIT
Sofern von HOD nicht schriftlich anders festgelegt, gelten alle Informationen, die in irgendeiner Weise mit den technischen oder geschäftlichen Dokumenten, Spezifikationen, Zeichnungen, Formeln, Plänen, Daten, Werkzeugen, Know-how oder Mustern zusammenhängen, die von HOD ausgehändigt oder übermittelt werden, als vertraulich, unabhängig davon, ob diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind.
Der Käufer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die er von HOD erhält, streng vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Weitergabe an Dritte zu erlauben. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOD nicht zulassen, dass Informationen in Verbindung mit Dienstleitungen oder Waren, die für Dritte erbracht bzw. an Dritte geliefert werden, vervielfältigt, weitergegeben oder in anderer Form verwendet werden, auch nicht teilweise. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass die Vertraulichkeitspflicht auch für die Mitarbeiter, Beauftragten, Untervertragsnehmer und Lieferanten des Käufers bindend ist.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Erfüllungsdauer des Kaufvertrags und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags.
17. SONSTIGE ABREDEN
Der Käufer trägt alleine die Verantwortung für die Einhaltung aller in- und ausländischen Gesetze und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr, die Beförderung, die Lagerung und die Verwendung der Produkte, die Gegenstand des Angebots/der Auftragsbestätigung sind.
Falls eine Bestimmung des Kaufvertrags nach einem Gesetz, einer Vorschrift oder einer anderen Rechtsquelle ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird sie durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst weitgehend entspricht, ersetzt. Die übrigen Bestimmungen des Kaufvertrags bleiben davon unberührt.
Für den Kaufvertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluß von UN-Kaufrecht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand aller aus dem Kaufvertrag resultierenden Rechte ist der Sitz von HOD.